Wir nehmen gerne Asylbewerber und Geflüchtete auf! Beachten Sie die Infektsprechstunde von 8-9.00 Uhr, alle anderen Anliegen von 09.30 und 10.30, oder alles planbare mit Termin. Wenn möglich bringen Sie einen Übersetzer mit. Außer Dienstag Nachmittag ist eine russisch sprechende Kollegin vor Ort.
In unserer Praxis gilt FFP2-Maskenpflicht!!
Ab sofort empfiehlt das RKI die 2. Boosterimpfung für PatientINNen über 70 oder für Immunsupprimierte.
Coronaimpfungen mit kurzfristiger Terminvereinbarung unter rezept@aerzte-neuhausen-ob-eck.de mit Angabe einer Telefonnr. Praxisfremde PatientINNen bitte nur telefonische Anmeldung!
Kinder von 5-15 Jahren impfen wir mit der Unterschrift und Einverständnis aller Sorgeberechtigten und in Begleitung von mind. einem Elternteil (bei alleinigem Sorgerecht Urkunde vorlegen!)
Ab dem 01. März gilt die Impfpflicht gegen Masern. Die Immunität zu prüfen ist Pflicht der Arbeitgeber! Wenn Sie ein Attest vorlegen müssen, können wir dies nach Vorlage des Impfausweises gegen eine Gebühr von 10€ ausstellen. Überprüfungen der Antikörper im Blut sind keine Leistungen der GKV und werden privat in Rechnung gestellt.
Der Impfstoff für Gürtelrose ist ab dem 60. LJ und bei schweren chronischen Erkrankungen Kassenleistung. Sprechen Sie uns darauf an.
Denken Sie an die Grippeimpfung jeden Herbst!